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BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09 |
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§ 99 Abs 1 VwGO, § 15 Abs 1 BVerfSchG, § 15 Abs 2 BVerfSchG
Ermessensfehler bei Sperrerklärungen - Wolters Kluwer
Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auf umfassende Auskunft über die zu seiner Person erhobenen Daten; Möglichkeit der Zurückhaltung von Dokumenteninhalten bei zu erwartenden Nachteilen für das Wohl des Bundes ...
- rewis.io
Ermessensfehler bei Sperrerklärungen
- ra.de
- rewis.io
Ermessensfehler bei Sperrerklärungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 1 S. 2; BVerfSchG § 15 Abs. 1
Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auf umfassende Auskunft über die zu seiner Person erhobenen Daten; Möglichkeit der Zurückhaltung von Dokumenteninhalten bei zu erwartenden Nachteilen für das Wohl des Bundes ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 14.10.2009 - 20 F 14.09
- BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 844
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08
Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 und vom 23. März 2009 - BVerwG 20 F 11.08 - juris Rn. 5), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.Insofern ist die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verhältnis zu den fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen eine prozessrechtliche Spezialnorm (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 23. März 2009 a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
Dabei ist es - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (…vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. Rn. 6 f. und vom 23. März 2009 a.a.O. Rn. 8) - nicht zu beanstanden, dass der Beigeladene in der Sperrerklärung die Gesichtspunkte Aktenzeichen, Organisationskennzeichen und Arbeitstitel (Abschnitt IV 1 a), Verfügungen und namentliche Hinweise auf Bearbeiter (Abschnitt IV 1 b), Aktenvermerke, Arbeitshinweise, Randbemerkungen und Querverweise (Abschnitt IV 1 c) sowie Hervorhebungen und Unterstreichungen (Abschnitt IV 1 d) als für eine Geheimhaltung der Akten sprechend berücksichtigt hat.
Diese Informationen sind grundsätzlich geeignet, vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau, die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu erschweren, weil sich daraus Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung ableiten lassen (Beschluss vom 23. März 2009 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).
- BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08
Reichweite des Anspruchs des Betroffenen aus § 15 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Auf die im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 -), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an.
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 6242/03
Auskunft über beim Verfassungsschutz gespeicherte persönliche Daten
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Auf die im Hauptsacheverfahren zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG auf die Informationen beschränkt ist, die (gezielt) zu dem Antragsteller gespeichert und in der ihn betreffenden Personenakte zusammengeführt sind oder auch solche Daten erfasst, die in Sachakten oder den Personenakten Dritter über den Antragsteller gespeichert sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2009 - OVG 16 A 844/08 - NVwZ-RR 2009, 505 zu VG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 -), kommt es für dieses Zwischenverfahren nicht an. - BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09
Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8). - BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02
Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 …und vom 23. März 2009 - BVerwG 20 F 11.08 - juris Rn. 5), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann. - BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07
Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8). - BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ähnlich gelagerte Fälle bringen es mit sich, dass auf verallgemeinernde Umschreibungen und Begründungen zurückgegriffen werden muss (vgl. auch Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 12). - BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20 Das Gebot zur einzelfallbezogenen Abwägung schließt es nicht aus, dass die Aufsichtsbehörde Aktenbestandteile in verschiedenen, nach dem Informationsgegenstand geordneten Gruppen zusammenfasst und in der Abwägung "gleichbehandelt", weil innerhalb der Gruppe dieselben Geheimhaltungsinteressen berührt sind, denen sie regelmäßig Vorrang vor den gegenläufigen Offenbarungsinteressen eingeräumt, und lediglich, wo geboten, ergänzend eine "Einzelfallabwägung" vornimmt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 04.03.2010 - 20 F 14.09 - NVwZ 2010, 844 - juris Rn. 6, und zuletzt Senat, Beschl. v. 27.10.2020 - 14 S 2085/20 - n.v.).
- BVerwG, 15.06.2016 - 20 F 8.15
Auskunftsbegehren des Betroffenen über die zu seiner Person beim Landesamt für …
Schließlich hat die Durchsicht der Akten ergeben, dass sich der Beigeladene hinsichtlich der Schwärzung von Daten sonstiger in den Unterlagen genannter Personen zu Recht auf den Weigerungsgrund des Persönlichkeitsschutzes Dritter beruft (BVerwG, Beschlüsse vom 4. März 2010 - 20 F 14.09 - NVwZ 2010, 844 Rn. 6 …und vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).